Begriffsklärung:
risma investment-m&a ist ein Service von Mag. Burkhard Neumayer, der als Rechtspartner für alle Handlungen fungiert.
1. Geschäftsbeziehung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber / Kunde und Mag. Burkhard Neumayer. Sie gelten für jeden Auftrag, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Auftragserteilung
Der Kunde erteilt risma investment-m&a den Auftrag, ihn bei der Suche nach Kaufinteressenten / verkaufswilligen Anbietern behilflich zu sein und zur Verfügung zu stehen.
Es entstehen im Vorfeld keine Vermittlungsgebühren oder. Da risma investment-m&a auf Erfolgsbasis arbeitet, entstehen Honorar- bzw. Provisionsansprüche erst nach Abschluss der erfolgreichen Vermittlung. Die Erteilung von speziellen, honorarpflichtigen Aufträgen erfolgt immer durch den Kunden.
3. Auftragsannahme
Die Übernahme von Aufträgen wird dem Kunden schriftlich bestätigt. risma investment-m&a behält sich vor, nach Prüfung der Daten, Aufträge als Ganzes oder Teilaufträge daraus ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Laufzeit von Verträgen
Die Laufzeit eines Auftrags ist, wenn nicht anders vereinbart, unbestimmt.
5. Angebot
Alle unsere Angebote sind freibleibend, vorbehaltlich eines zwischenzeitlichen Verkaufs.
Auf Grundlage der von unseren Kunden oder Dritten erteilten Daten und Informationen erstellen wir einen (kostenfreien) Teaser bzw. ein (kostenpflichtiges) Exposé. Die Kosten für die bezahlte Exposé Erstellung werden nach erfolgreicher Vermittlung mit dem Provisionsanspruch gegenverrechnet. Für die Richtigkeit der uns erteilten Auskünfte zur Erarbeitung dieser Unterlagen ist der Kunde oder der Dritte verantwortlich, von dem wir die Informationen erhalten haben.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen und die Verfügbarkeit von Angeboten können wir nicht übernehmen.
6. Schaltung von Inseraten
Der Kunde bestimmt im Rahmen seiner Auftragserteilung selbst auch die (kostenpflichtige) Veröffentlichung von Inseraten.
7. Verschwiegenheit und Weitergabe von Informationen
Der Kunde verpflichtet sich, alle von Mag. Burkhard Neumayer erhaltenen Informationen und Unterlagen über den Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Immobilien bzw. Beteiligungen an Unternehmen sowie alle im Zusammenhang damit bekannt werdenden Vorgänge, gleich welcher Art, streng vertraulich zu behandeln und Unterlagen und Kenntnisse nicht an Dritte weiterzugeben.
Dies gilt nicht für die Weitergabe an solche Personen, die gesetzlich kraft ihres Berufes zur Verschwiegenheit verpflichtet sind sowie, bei Beratern, für die Weitergabe an Mandanten, die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für die adressierten Angebotsempfänger bestimmt. Bei einer Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von Mag. Burkhard Neumayer zahlt der Angebotsempfänger bei Abschluss eines Vertrages durch den Dritten, an risma management gmbh die übliche Provision.
8. Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger die Verkäuflichkeit / Käuflichkeit / Vermietbarkeit eines von uns nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies sofort schriftlich mitzuteilen.
9. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner
Mag. Burkhard Neumayer ist auch berechtigt, für den anderen Vertragspartner im Sinne eines Doppelmaklers provisionspflichtig tätig zu werden.
10. Provision / Honorar
Kommt es durch die Vermittlung von risma investment-m&a zu einer vertraglichen Einigung zwischen den zusammengeführten Parteien (Anbieter und Interessent) so wird das Honorar fällig.
Sofern nicht anders vereinbart, verrechnen wir:
bei Unternehmenskäufen/ -verkäufen eine Provision in Höhe von 5% vom Kaufpreis oder vom bewegten Kapital und von den damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen bzw. von der im Übernahme/Übergabevertrag vereinbarten Investitionssumme. Die Investitionssumme ist definiert als Kaufpreis zuzüglich vereinbarter Kapitalerhöhungen oder/und Verlustausgleiche, Zuschüsse und Agio, sowie Kredite.
bei Immobilienkäufen /-verkäufen die bekannten, geregelten Maklergebühren in Höhe von 3%.
bei Übertragung/Errichtung von Miet-/Pacht-/Leasingverträgen drei Brutto-Monatsmieten.
Die Zahlungs-Verpflichtung entfällt, wenn es zu keiner Option, Kaufentscheid, Übernahme, Beteiligung oder Vermietung kommt.
11. Zahlung
Der Provision / dem Honorar wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen. Die Rechnung ist nach Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar.
Der Auftraggeber verpflichtet sich das Gesamthonorar auch dann zu zahlen, wenn letztendlich kein von risma investment-m&a -Beauftragter zu den Verhandlungen hinzugezogen wird oder/und eine Einigung zwischen den Parteien - mit dem ursprünglichen oder inzwischen veränderten Inhalt – erst nach Beendigung der Zusammenarbeit mit risma management gmbh zustande kommt.
Für gesondert beauftragte Kunden-Leistungen wie z.B. Unternehmensbewertung, Businessplan, Erstellung von Exposé, Change Management-Beratung, Post Merger Beratung etc. werden Honorare laut Angebot bzw. Preisliste verrechnet.
12. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
13. Vorzeitige Vertragsauflösung
risma investment-m&a behält sich vor, Aufträge während deren Laufzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Auflösung von Aufträgen wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
14. Haftungsbeschränkungen
risma investment-m&a haftet nicht für entgangenen Gewinn und indirekte bzw. sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können. Im Fall höherer Gewalt besteht keine Haftung!
15. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche ist Wien / Österreich.
16. Schlussbestimmung
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind wirksam, wenn risma management gmbh sie schriftlich bestätigt. Die Mitarbeiter und Partner von risma management gmbh sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Vertragsbedingungen hinausgehen.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine neue, dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommende Bestimmung als vereinbart. Insbesondere gelten die Bestimmungen des Maklergesetzes und der Maklerverordnung.
Mit der Veröffentlichung dieser AGB’s am 1.2.2013 verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit!
risma investment-m&a ein Service von Mag. Burkhard Neumayer
2483 Ebreichsdorf
Matthias Sulzerstraße 9
UID: ATU 61175347