Typische M&A Transaktionen
Wir begleiten Sie bei folgenden unternehmensrechtlichen Transaktionen kompetent und engagiert:
Asset Deal:
Der Käufer erwirbt nur das Anlagevermögen (oder Teile davon) eines Unternehmens. Die Kapitalseite des Unternehmens bleibt beim bisherigen Eigentümer. Ein solcher Vorgang hat den Vorteil, dass keinererlei in einer Gesellschaft versteckte Risiken erworben werden (Schulden, Verpflichtungen, Verträge etc. etc.). Käufe aus Insolvenzen sind immer Asset Deals.
Share Deals:
Dabei werden Geschäftsanteile zu einem definierten Preis bzw. festgelegten Bedingungen an den Käufer abgetreten. Der Käufer tritt seinem Geschäftsanteil entsprechend in die Risiken des Unternehmens ein (ausg. Übernahme eines Komplementäranteils einer KG, dann volle Haftung).
Unternehmensnachfolge:
Für den abtretenden Unternehmer - oftmals sogar Gründer - die geeignete Nachfolge zu finden ist häufig ein starkes Stück Arbeit! Sehr viele emotionale Faktoren treffen auf knallharte wirtschaftliche und wollen unter einen Hut gebracht werden.
Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten:
- Nachfolge innerhalb der Familie
- MBO/MBI (Management Buy Out/Management Buy In) durch externe Manager
- LBO (Leverage Buy Out), d.h. die Finanzierung des Kaufpreises erfolgt überwiegend durch Zugriff auf die Erträge der Zielgesellschaft (Typisch für Private Equity Käufe)
- IPO (Initial Public Offering): Börsegang
Siehe auch "Leistungen/Unternehmensnachfolge"
Joint Venture:
Zwei (oder mehrere) Unternehmen vereinbaren, in möglichst exakt zu definierenden Bereichen zusammen zu arbeiten in dem sie eine gemeinsame Tochtergesellschaft gründen. Die beteiligten Gesellschaften stellen das Gründungskapital entsprechend ihrem Anteil am Unternehmen.