Immobilienbewertung

Unternehmensbewertung

Bewertung Ihres Unternehmens / Ihrer Immobilie

Aus Gründen guter Compliance bewerten wir Unternehmen und Immobilien nicht selbst, wenn wir mit dem M&A Prozess oder mit der Vermittlung beauftragt sind. Trotzdem führen wir Sie kurz in das umfangreiche Bewertungsthema ein.

Landkarte
Unternehmensbewertung

Bewertungsfragen:

Ertrags-, also Investitionsimmobilien werden grundsätzlich nach dem sog. Ertragswertverfahren bewertet. In Imobiliengutachten finden sich auch Berechnungen nach dem sog. Sachwert- bzw. dem sog. Vergleichswertverfahren. Die Grundlagen für eine korrekte Verkehrswertberechnung einer Liegenschaft sind in mehreren Ländern gesetzlich festgelegt.

Ertragswert:

Die Berechnungsbasis bilden die Erträge aus Mieten und Pachten abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Diese werden auf die Restnutzungsdauer der Immobilie hochgerechnet.

Sachwertverfahren:

Im Sachwertverfahren werden vom Herstellungswert allfällige Baumängel abgezogen und dieser gekürzte Herstellungswert um die Alterskomponente vermindert. Allfällige Rechte und Lasten reduzieren ebenfalls den Sachwert. Der Bodenwert wird schließlich zugerechnet.

Vergleichswertverfahren:

Dieses ist nur näherungsweise geeignet um den Wert einer Liegenschaft zu beurteilen, nicht um ihn zu berechnen. Dabei wird lediglich beobachtet, zu welchen Preisen allenfalls vergleichbare Liegenschaften in dieser Umgebung verkauft worden sind, bzw. angeboten werden.

Immobiliensachverständige:

Gerne schlagen wir Ihnen mehrere erfahrende gerichtlich beeidete Sachverständige für Immobilienbewertung zur Auswahl vor. Sie entscheiden, wem Sie Ihr Vertrauen schenken. Die Verrechnung erfolgt direkt mit Ihnen als Auftraggeber.

Wir beraten Sie gerne, kompetent, sachlich, vertraulich!

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