Honorare für Vermittlungsleistungen
Grundsätzlich arbeiten wir für unsere Auftraggeber erfolgsorientiert auf Basis prozentueller Erfolgs-Honorare.
Liegenschaftsvermittlung, Sonderimmobilien:
Für die Vermittlung von Liegenschaften ist die Vermittlungsprovision, zumindest in Österreich, gesetzlich geregelt und mit 3% Provision des Kaufpreises von jeder Seite, gedeckelt. Verkäufe von Immobilien die gewisse Preisgrenzen übersteigen werden üblicherweise mit geringeren Prozentsätzen entlohnt. In begründeten Einzelfällen kann die zur Verrechnung gelangende Vermittlungsprovision auch höher liegen. Zu allen Honoraren wird die gestzliche Umsatzsteuer zugeschlagen.
Für die Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen verrechnen wir 3 Netto Monatsmieten /-pachten.Hotels betrachten wir ebenso wie Einkaufszentren u.ä. als als Immobilien.
Unternehmensvermittlung:
Für M&A Berater gibt es nach internationalen Maßstäben drei Honorararten:
- Finders Fee für das Ausfindigmachen geeigneter Kauf- oder Verkauf-Kandidaten
- Retainer Fee für die Erstellung von Unterlagen und die Begleitung des M&A Prozesses, auch wenn es nicht zum Abschluss kommen sollte.
- Success Fee für den erfolgreichen Abschluss
Für unsere Beratungsaufgabe verrechnen wir nach vorheriger Vereinbarung den erwarteten bzw. geleisteten Aufwand insbesondere für die Exposé Erstellung mit den relevanten Unternehmensdaten, Strategieüberlegungen, Prognoserechnungen etc. Erfahrungsgemäß entsteht dafür je nach Unternehmensgröße ein Aufwand zwischen € 3.000.- und maximal € 10.000.-.
Sofern nichts anderes vereinbart, wird die Success Fee, die auf Wunsch die Begleitung des Prozesses beinhaltet, nach der sog. Lehmann-Formel berechnet. Damit agieren wir wesentlich günstiger als andere M&A Berater, die einen konstanten Prozentsatz (in der Regel 5%) verrechnen:
- für die 1. Million EUR des Transaktionswertes*: 5%
- für die 2. Million EUR des Transaktionswertes: 4%
- für die 3. Million EUR des Transaktionswertes: 3%
- für die 4. Million EUR des Transaktionswertes: 2%
- für die 5. Million EUR des Transaktionswertes: 1%
- für jede weitere Million EUR des Transaktionswertes: 1%
Information
* Bitte beachten Sie, dass der Transaktionswert nicht immer gleich dem Kaufpreis ist. Der Transaktionswert berechnet sich als Kaufpreis auf Basis "cash and dept free". Die Mindestprovision beträgt € 30.000.-, fällig binnen 14 Tagen nach Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding (MoU) oder einer vergleichbaren Vereinbarung
Sollte es nur zu einem teilweisen Kauf oder Verkauf von Geschäftsanteilen und es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Kauf oder Verkauf der restlichen Geschäftsanteile kommen, (z.B. Earn out-Vereinbarung) verpflichtet sich der Auftraggeber, für die restlichen Geschäftsanteile auch nach Ablauf der Vereinbarung ebenfalls ein Vermittlungshonorar in der vereinbarten Höhe zu bezahlen.
Temporäre externe Dienstleister wie Steuerberater, Rechtsberater, Notare werden nach Leistung ohne Aufschlag weiter verrerechnet.